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Auf einen Blick
- Arbeitszeit
- Teilzeit vormittags
- Berufsfeld
- Restaurantfachmann/-frau
- Eintritt
- ab sofort
Stellenbeschreibung
Hotel Bayerischer Hof sucht für die Position Aushilfe Bankett- & Frühstücksservice (m/w/d) eine Verstärkung am Standort München. Die Stelle ist als Minijobstelle ausgeschrieben und gehört zum Fachbereich Gastronomie & Hotel.
Die Eckdaten
- Beschäftigungsart: Minijob
- Arbeitsort: 80333 München
- Arbeitszeit: Teilzeit vormittags
- Eintritt: ab sofort
- Berufsfeld: Restaurantfachmann/-frau
Typische Aufgaben im Bereich Gastronomie & Hotel
- Bedienung der Gäste, Aufnahme von Bestellungen und Kassieren
- Vorbereitung von Speisen und Getränken nach Anleitung
- Spülen, Aufräumen und Reinigung von Küche und Gastraum
- Eindecken, Abräumen und Unterstützung bei Veranstaltungen
Was Arbeitgeber in diesem Bereich meist erwarten
- Freundlichkeit und Spaß am Umgang mit Gästen
- Belastbarkeit in Stoßzeiten
- Bereitschaft für Abend- und Wochenendschichten
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (oft über den Arbeitgeber)
Gut zu wissen zum Minijob
Im Minijob verdienst du bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (Stand 2026). Steuern zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschal, Kranken- und Arbeitslosenversicherung fallen für dich nicht an. Du hast wie alle Beschäftigten Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Einen Minijob darfst du neben einer Hauptbeschäftigung abgabenfrei ausüben.
Arbeitszeit
Die Stelle ist als Minijob ausgeschrieben. Arbeitstage und Stunden werden in der Regel mit dem Arbeitgeber abgestimmt, laut Anzeige am Vormittag.
So bewirbst du dich
Die genauen Aufgaben, Anforderungen und Leistungen von Hotel Bayerischer Hof findest du in der Originalanzeige, die über den Button „Zur Stellenanzeige“ erreichbar ist. Dort kannst du dich direkt bewerben. Halte Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über Qualifikationen und Führerschein bereit.
Quelle der Stellendaten: Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschreibung ist eine eigene Zusammenfassung, maßgeblich ist die Originalanzeige.
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Häufige Fragen zu dieser Stelle
Was verdiene ich in dieser Stelle?
Der Arbeitgeber hat keine Vergütung angegeben. Mindestens gilt der gesetzliche Mindestlohn, in vielen Branchen ein höherer Tarif- oder Branchenmindestlohn. Die genaue Vergütung erfährst du in der Originalanzeige oder im Gespräch.
Kann ich diesen Job neben meinem Hauptjob machen?
Ja, die Stelle ist als Minijob ausgeschrieben. Einen Minijob darfst du neben einer Hauptbeschäftigung ausüben, er bleibt für dich in der Regel abgabenfrei. Informiere deinen Hauptarbeitgeber, wenn dein Vertrag das verlangt, und achte auf die Ruhezeiten.
Wie bewerbe ich mich auf diese Stelle?
Über den Bewerben-Button gelangst du direkt zur Originalanzeige beziehungsweise zur Bewerbung beim Arbeitgeber. Halte Lebenslauf und Zeugnisse bereit und nenne in der Bewerbung, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten du verfügbar bist.
Woher stammen die Stellenangebote auf Jobs-Nebenjob.de?
Viele Stellen stammen aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und werden täglich aktualisiert, weitere schalten Arbeitgeber direkt bei uns. Direkt eingestellte Anzeigen werden vor der Freischaltung geprüft.